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Rechtsprechung
   BGH, 01.07.1988 - 2 StR 330/88   

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BGH, 01.07.1988 - 2 StR 330/88 (https://dejure.org/1988,1194)
BGH, Entscheidung vom 01.07.1988 - 2 StR 330/88 (https://dejure.org/1988,1194)
BGH, Entscheidung vom 01. Juli 1988 - 2 StR 330/88 (https://dejure.org/1988,1194)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Handeltreiben - Mittäterschaft - Hilfedienste - Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme bei Handel mit Betäubungsmitteln - Auslegung des Tatbestandes des "Handeltreibens" - Förderung fremder Geschäfte - Begründung einer Mittäterschaft durch Ausführung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1988, 507
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.01.1956 - 5 StR 529/55

    Beil - §§ 25, 27 StGB, Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme, Mitbeherrschung des

    Auszug aus BGH, 01.07.1988 - 2 StR 330/88
    Dabei kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (im Anschluß an BGHSt 8, 393, 396; 16, 12, 13; BGH GA 1974, 370; zum Betäubungsmittelrecht vgl. vor allem BGH NJW 1979, 1259; BGHSt 33, 124, 129; BGH, Urteil vom 18. September 1979 - 1 StR 384/79; vom 26. Juni 1980 - 1 StR 290/80; vom 15. Oktober 1980 - 2 StR 478/80; vom 25. März 1981 - 2 StR 130/81 u.a.) darauf an, ob ein Beteiligter mit seinem Tatbeitrag nur fremdes Tun fördern wollte oder ob sein Beitrag Teil einer gemeinschaftlichen Tätigkeit sein sollte, die eigenen Handlungen also als Teil der Tätigkeit des anderen und umgekehrt dessen Tun als Ergänzung des eigenen Tatbeitrags gedacht und gewollt waren.
  • BGH, 10.03.1961 - 4 StR 30/61

    Gemeinschaftliche Begehung eines Diebstahls - Beschränkung auf geistige

    Auszug aus BGH, 01.07.1988 - 2 StR 330/88
    Dabei kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (im Anschluß an BGHSt 8, 393, 396; 16, 12, 13; BGH GA 1974, 370; zum Betäubungsmittelrecht vgl. vor allem BGH NJW 1979, 1259; BGHSt 33, 124, 129; BGH, Urteil vom 18. September 1979 - 1 StR 384/79; vom 26. Juni 1980 - 1 StR 290/80; vom 15. Oktober 1980 - 2 StR 478/80; vom 25. März 1981 - 2 StR 130/81 u.a.) darauf an, ob ein Beteiligter mit seinem Tatbeitrag nur fremdes Tun fördern wollte oder ob sein Beitrag Teil einer gemeinschaftlichen Tätigkeit sein sollte, die eigenen Handlungen also als Teil der Tätigkeit des anderen und umgekehrt dessen Tun als Ergänzung des eigenen Tatbeitrags gedacht und gewollt waren.
  • BGH, 25.03.1981 - 2 StR 130/81

    Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs zwischen Täterhandlungen und

    Auszug aus BGH, 01.07.1988 - 2 StR 330/88
    Dabei kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (im Anschluß an BGHSt 8, 393, 396; 16, 12, 13; BGH GA 1974, 370; zum Betäubungsmittelrecht vgl. vor allem BGH NJW 1979, 1259; BGHSt 33, 124, 129; BGH, Urteil vom 18. September 1979 - 1 StR 384/79; vom 26. Juni 1980 - 1 StR 290/80; vom 15. Oktober 1980 - 2 StR 478/80; vom 25. März 1981 - 2 StR 130/81 u.a.) darauf an, ob ein Beteiligter mit seinem Tatbeitrag nur fremdes Tun fördern wollte oder ob sein Beitrag Teil einer gemeinschaftlichen Tätigkeit sein sollte, die eigenen Handlungen also als Teil der Tätigkeit des anderen und umgekehrt dessen Tun als Ergänzung des eigenen Tatbeitrags gedacht und gewollt waren.
  • BGH, 25.03.1987 - 3 StR 574/86

    Wolfgang Otto

    Auszug aus BGH, 01.07.1988 - 2 StR 330/88
    Zum einen hat der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH a.a.O., BGH StV 1987, 423 u.a.) diese Grundsätze dahingehend eingeschränkt, daß eine ganz untergeordnete Tätigkeit in aller Regel nicht genügt.
  • BGH, 04.10.1978 - 3 StR 232/78

    Verurteilung wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Haschisch - Anforderungen für

    Auszug aus BGH, 01.07.1988 - 2 StR 330/88
    Dabei kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (im Anschluß an BGHSt 8, 393, 396; 16, 12, 13; BGH GA 1974, 370; zum Betäubungsmittelrecht vgl. vor allem BGH NJW 1979, 1259; BGHSt 33, 124, 129; BGH, Urteil vom 18. September 1979 - 1 StR 384/79; vom 26. Juni 1980 - 1 StR 290/80; vom 15. Oktober 1980 - 2 StR 478/80; vom 25. März 1981 - 2 StR 130/81 u.a.) darauf an, ob ein Beteiligter mit seinem Tatbeitrag nur fremdes Tun fördern wollte oder ob sein Beitrag Teil einer gemeinschaftlichen Tätigkeit sein sollte, die eigenen Handlungen also als Teil der Tätigkeit des anderen und umgekehrt dessen Tun als Ergänzung des eigenen Tatbeitrags gedacht und gewollt waren.
  • BGH, 18.09.1979 - 1 StR 384/79

    Begriff des Handeltreibens - Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme

    Auszug aus BGH, 01.07.1988 - 2 StR 330/88
    Dabei kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (im Anschluß an BGHSt 8, 393, 396; 16, 12, 13; BGH GA 1974, 370; zum Betäubungsmittelrecht vgl. vor allem BGH NJW 1979, 1259; BGHSt 33, 124, 129; BGH, Urteil vom 18. September 1979 - 1 StR 384/79; vom 26. Juni 1980 - 1 StR 290/80; vom 15. Oktober 1980 - 2 StR 478/80; vom 25. März 1981 - 2 StR 130/81 u.a.) darauf an, ob ein Beteiligter mit seinem Tatbeitrag nur fremdes Tun fördern wollte oder ob sein Beitrag Teil einer gemeinschaftlichen Tätigkeit sein sollte, die eigenen Handlungen also als Teil der Tätigkeit des anderen und umgekehrt dessen Tun als Ergänzung des eigenen Tatbeitrags gedacht und gewollt waren.
  • BGH, 15.10.1980 - 2 StR 478/80

    Abgrenzung zwischen Täterschaft und Beihilfe beim unerlaubten Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 01.07.1988 - 2 StR 330/88
    Dabei kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (im Anschluß an BGHSt 8, 393, 396; 16, 12, 13; BGH GA 1974, 370; zum Betäubungsmittelrecht vgl. vor allem BGH NJW 1979, 1259; BGHSt 33, 124, 129; BGH, Urteil vom 18. September 1979 - 1 StR 384/79; vom 26. Juni 1980 - 1 StR 290/80; vom 15. Oktober 1980 - 2 StR 478/80; vom 25. März 1981 - 2 StR 130/81 u.a.) darauf an, ob ein Beteiligter mit seinem Tatbeitrag nur fremdes Tun fördern wollte oder ob sein Beitrag Teil einer gemeinschaftlichen Tätigkeit sein sollte, die eigenen Handlungen also als Teil der Tätigkeit des anderen und umgekehrt dessen Tun als Ergänzung des eigenen Tatbeitrags gedacht und gewollt waren.
  • BGH, 26.06.1980 - 1 StR 290/80

    Kriterien zur Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe beim Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 01.07.1988 - 2 StR 330/88
    Dabei kommt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (im Anschluß an BGHSt 8, 393, 396; 16, 12, 13; BGH GA 1974, 370; zum Betäubungsmittelrecht vgl. vor allem BGH NJW 1979, 1259; BGHSt 33, 124, 129; BGH, Urteil vom 18. September 1979 - 1 StR 384/79; vom 26. Juni 1980 - 1 StR 290/80; vom 15. Oktober 1980 - 2 StR 478/80; vom 25. März 1981 - 2 StR 130/81 u.a.) darauf an, ob ein Beteiligter mit seinem Tatbeitrag nur fremdes Tun fördern wollte oder ob sein Beitrag Teil einer gemeinschaftlichen Tätigkeit sein sollte, die eigenen Handlungen also als Teil der Tätigkeit des anderen und umgekehrt dessen Tun als Ergänzung des eigenen Tatbeitrags gedacht und gewollt waren.
  • BGH, 30.01.1986 - 2 StR 574/85

    Anforderungen an Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme - Anforderungen an

    Auszug aus BGH, 01.07.1988 - 2 StR 330/88
    Auch ist es richtig, daß schon einzelne dieser Handlungen die (objektiven) Voraussetzungen der Mittäterschaft erfüllen können, weil dafür nur ein die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag erforderlich ist (vgl. im einzelnen BGH, Urteil vom 30. Januar 1986, 2 StR 574/85).
  • BGH, 04.06.2003 - 2 StR 139/03

    Abgrenzung von Beihilfe und Mittäterschaft (Lagern von Betäubungsmitteln; eigenes

    Ob es sich so verhält, bestimmt sich aber nach den allgemeinen Grundsätzen, die für die Abgrenzung der Beteiligungsformen auch sonst gelten (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 56, 47, 9; BGH, Beschl. vom 11. Juni 1997 - 2 StR 211/97 - jew. m.w.N.).

    Derartige Hilfstätigkeiten können zwar für die Annahme von (Mit-)Täterschaft ausreichen (vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 9, 47).

  • BGH, 27.07.2005 - 2 StR 192/05

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Aufzucht von Cannabis);

    Dabei können wesentliche Anhaltspunkte sein der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft, so daß die Tat maßgeblich auch von seinem Willen abhängt, oder ob nur eine ganz untergeordnete Tätigkeit vorliegt (vgl. BGHSt 34, 124, 125; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 9, 25, 39, 54, 56).
  • BGH, 30.03.2007 - 2 StR 81/07

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Mittäterschaft;

    a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Tätigkeit von Rauschgiftkurieren zunächst überwiegend als (mit-)täterschaftliches Handeltreiben angesehen worden (vgl. BGH NStZ 1983, 124; BGHR § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG Handeltreiben 36; BGH StV 1998, 596), wenn die Rolle des Kuriers nicht nur von ganz untergeordneter Bedeutung war (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 9, 24, 36, 57; BGH NStZ-RR 1999, 24).
  • BGH, 04.03.1993 - 4 StR 69/93

    Mittäterschaft - Beihilfe - Späterer Umsatz - Handeltreiben - Betäubungsmittel -

    Auch können schon einzelne dieser Handlungen die (objektiven) Voraussetzungen der Mittäterschaft erfüllen, weil dafür nur ein die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag erforderlich ist (st. Rspr.; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 9).
  • BGH, 03.02.1999 - 2 StR 506/98

    Beihilfe zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit

    Eine ganz untergeordnete Tätigkeit genügt in aller Regel nicht (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 9, 24, 36, 42 und 47; BGH StV 1995, 198).
  • BGH, 07.11.2006 - 5 StR 433/06

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (mangelnde tragfähige Tatsachengrundlage);

    Sollte der neue Tatrichter abermals feststellen, dass der Angeklagte M. L. das Rauschgift umgepackt hat, so wird er zu erörtern haben, ob der Angeklagte nicht lediglich Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln geleistet hat (vgl. nur BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 3, 9, 29, 42; BGH StV 2005, 555).
  • BGH, 24.03.1999 - 1 StR 84/99

    Handeltreiben: Mittäterschaft; Beihilfe; Kurier

    Schon einzelne dieser Handlungen können die objektiven Voraussetzungen der Mittäterschaft erfüllen, weil dafür nur ein die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag erforderlich ist (BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 9 m.w.Nachw.).
  • BGH, 15.03.1995 - 2 StR 15/95

    Rauschgifthandel - Beginn des Handeltreibens - Kaufverhandlungen

  • OLG Rostock, 09.03.2005 - 1 Ss 28/05

    Strafprozessrecht: Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung auf die

  • BGH, 15.12.1994 - 1 StR 701/94

    Handeltreiben - Betäubungsmittel - Beihilfe - Absicherung - Überwachung

  • BGH, 30.07.1997 - 2 StR 340/97

    Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe für das Handeltreiben mit

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Rechtsprechung
   BGH, 09.06.1988 - 1 StR 225/88   

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https://dejure.org/1988,2008
BGH, 09.06.1988 - 1 StR 225/88 (https://dejure.org/1988,2008)
BGH, Entscheidung vom 09.06.1988 - 1 StR 225/88 (https://dejure.org/1988,2008)
BGH, Entscheidung vom 09. Juni 1988 - 1 StR 225/88 (https://dejure.org/1988,2008)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 3109
  • MDR 1988, 792
  • NStZ 1988, 507
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 27.06.1993 - 1 StR 339/93

    Abgrenzung von Vorbereitungshandlungen und Tatversucht bei Taten nach dem

    Danach ist entscheidend, ob der Täter nach seiner Vorstellung von der Tat zur Verwirklichung des Tatbestandes unmittelbar ansetzt (BGH NStZ 1988, 507 f. = NJW 1988, 3109 f. = BGHR KWKG § 16 Abs. 1 Nr. 7 Versuch 1; vgl. ferner BGHR a.a.O. Vertragsabschluß 1 sowie Versuch 2; ebenso BayObLG NJW 1991, 855 f.).

    Für die Frage, ob die Schwelle zum Versuch überschritten ist, kommt es nicht darauf an, ob all die Angaben, die § 5 a Abs. 1 der 2. DVO zum KWKG für einen Genehmigungsantrag vorschreibt, hätten gemacht werden können (vgl. BGH NStZ 1988, 507 f. = NJW 1988, 3109 = BGHR KWKG § 16 Abs. 1 Nr. 7 Versuch 1).

  • OLG Düsseldorf, 25.10.2006 - 1 Ws 391/06

    Bindendes Angebot als Voraussetzung für die Strafbarkeit wegen versuchten

    a) Die Grenze zwischen Versuch und Vorbereitungshandlung ist bei Straftaten nach dem KWKG wie bei allen anderen Delikten nach den Grundsätzen des § 22 StGB zu ziehen (BGHR KWKG § 16 Abs. 1 Nr. 7 Versuch 1).

    Das bloße Sondieren, ob Vertragsbereitschaft besteht, ist kein unmittelbares Ansetzen zum Vertragsabschluss, sondern eine Vorbereitungshandlung (BGHR KWKG § 16 Abs. 1 Nr. 7 Versuch 1, 2 und Vertragsabschluss 1; BayObLG NStZ 1990, 85).

  • BVerwG, 07.12.1995 - 2 WD 20.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen einen Stabsoffizier und

    In dem grundlegenden Urteil des Bundesgerichtshofs (MDR 1988, 792) sei eine klare Grenze bezüglich der Schwelle zum Versuch eines Verbrechens im Zusammenhang mit § 4 a KWKG gezogen worden und auch bei mehreren Beteiligten mit einem Tätigwerden vor der Schwelle zum Versuch jegliche Beteiligung der damaligen Angeklagten als strafrechtlich nicht relevant angesehen worden.
  • BGH, 09.07.1996 - 1 StR 288/96

    Eingehungsbetrug - Versuch - Vertragsangebot

    Beim Eingehungsbetrug stellt sich demnach die bloße Sondierung der Vertragsbereitschaft noch als Vorbereitungshandlung dar (BGHR StGB § 22 Ansetzen 8), während ein von Täuschungshandlungen begleitetes ernstgemeintes Vertragsangebot in der Annahme, der andere Teil werde es möglicherweise annehmen, bereits ein Versuch des Betruges sein kann.
  • BGH, 19.08.1993 - 1 StR 411/93

    Strafbarkeit wegen versuchten Vermittelns eines Vertrags über den Erwerb einer

    Es bedarf in diesem Zusammenhang nicht der Entscheidung, ob das Vermitteln des Erwerbs oder des Überlassens einer Schußwaffe und der Versuch dieser Handlungen gemäß § 53 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b WaffG und das Vermitteln eines Vertrags über solche Rechtsgeschäfte - und der Versuch - nach § 22 a Abs. 1 Nr. 7 KWKG in gleicher Weise auszulegen oder ob Unterschiede geboten sind (vgl. zu § 22 a - früher § 16 - Abs. 1 Nr. 7 KWKG: BGH NStZ 1983, 172; BGHR KWKG § 16 Abs. 1 Nr. 7 Versuch 1; BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 1988 - 3 StR 573/87; vom 17. Februar 1989 - 3 StR 468/88; vom 19. Januar 1990 - 2 StR 625/89).
  • BGH, 19.01.1990 - 2 StR 625/89

    Erwerb von Kriegswaffen: Versuch der Vermittlung eines Vertrages ohne die

    Schon deshalb ist insoweit eine Verurteilung wegen Versuchs der Vermittlung nicht gerechtfertigt (BGH Urteil vom 9. Juni 1988 - 1 StR 225/88 = BGHR KWKG § 16 Abs. 1 Nr. 7 - Versuch 1).
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